1. Kontoeröffnung in Georgien für Nicht-Residenten (Offshore-Banking)
Einfacher Zugang für Ausländer: Georgien verfolgt eine offene Politik gegenüber ausländischen Bankkunden. Als Ausländer – etwa deutscher Staatsbürger – kann man problemlos ein Bankkonto eröffnen. Ein Wohnsitznachweis ist in der Regel nicht erforderlich. Diese liberale Praxis macht es auch ohne Wohnsitz vor Ort – oder mit Hilfe auch ohne persönliche Anwesenheit – möglich, ein Konto zu erhalten – ein attraktiver „Offshore“-Aspekt für internationale Nutzer.
Vorteile georgischer Bankkonten: Georgische Banken bieten häufig Multi-Währungs-Konten an, d.h. man kann in Lari (GEL), US-Dollar, Euro und anderen Währungen parallel Guthaben führen. Das Bankwesen gilt als stabil und modern; große Banken wie die Bank of Georgia (seit über 100 Jahren etabliert, ~2,5 Mio. Kunden) und die TBC Bank (größte Bank, gelistet an der Londoner Börse) dominieren den Markt. Diese Institute bieten landesweit dichtes Filial- und Automatennetz sowie Online-Banking auf Englisch. Die Kontoführung ist dabei unkompliziert und gebührenarm; es wird kein Mindestguthaben verlangt. Insgesamt sind die georgischen Banken solide kapitalisiert, was Vertrauen schafft.
Offshore-Aspekt und Datenschutz: Bis vor Kurzem war Georgien kein Teilnehmer am OECD-Informationsaustausch (CRS). Dadurch genossen ausländische Konten eine gewisse Anonymität gegenüber den Heimatsteuerbehörden. Allerdings hat Georgien 2022 dem Common Reporting Standard zugestimmt; seit 2023 werden Konto-Daten gesammelt und ab September 2024 erstmals an andere Länder gemeldet. Damit entfällt der völlige Informationsschutz, jedoch nur für jene Kunden, die in einem anderen CRS-Teilnehmerland steueransässig sind. Wer beispielsweise Georgien selbst als Steuerwohnsitz angibt, dessen Daten werden nicht automatisch weitergeleitet. Entsprechend ist ein georgisches Konto zwar nicht mehr 100 % „offshore-anonym“, bietet aber weiterhin hohe Diskretion. Wichtig zu wissen: Die Eröffnung unterliegt wie überall den KYC-Regeln; der Zweck des Kontos und Einkommensquellen müssen benannt werden.
Praktische Hinweise & Bankempfehlungen: Es empfiehlt sich, vorab eine Bank auszuwählen und die benötigten Unterlagen zu erfragen. In Tiflis bieten Bank of Georgia (insb. auch durch die auf Ausländer Fokussierte Marke „Solo“ und TBC Bank gute Erfahrungen für Ausländer; beide ermöglichen Kontoeröffnungen ohne georgischen Wohnsitz. Ein Besuch in der Filiale mit Original-Pass beschleunigt den Prozess – oft wird das Konto sofort oder binnen weniger Tage eröffnet, inkl. Online-Banking-Zugang und Debitkarte. Eine Remote-Eröffnung ist möglich: Über eine notariell beglaubigte Vollmacht (apostilliert) kann ein Bevollmächtigter vor Ort ein Konto im Namen des Kunden eröffnen. Diese Flexibilität, kombiniert mit dem liberalen Finanzsystem, macht georgische Konten zu einem beliebten Baustein internationaler Finanz-Diversifikation. Nicht zuletzt bleibt Georgien außerhalb der EU und des Euro-Raums – ein Vorteil für diejenigen, die Währungsrisiken streuen oder geopolitische Unabhängigkeit suchen.
2. Firmengründung in Georgien: Vorteile für LLCs und Individual Entrepreneurs (1%-Regelung)
Unternehmensfreundliches Klima: Georgien gilt als einer der weltweit unternehmerfreundlichsten Staaten. Im Weltbank-Index Ease of Doing Business rangiert das Land auf Platz 7 (von 190) und führt in Europa & Zentralasien sogar Platz 1. Die Voraussetzungen zur Gründung einer Firma sind minimal: Eine LLC (Limited Liability Company, vergleichbar mit einer GmbH) kann mit nur einem Verfahrensschritt gegründet werden – weltweit Spitze, gemeinsam mit Neuseeland. Bürokratie und Kosten sind sehr gering. Oft genügen wenige Tage zur Eintragung; ein Startkapital ist nicht gesetzlich vorgeschrieben (Mindestkapital = 0 GEL). Ausländer können Firmen zu 100 % besitzen und managen, ohne lokalen Partner. Das Rechtssystem schützt Investoren gut, wie Georgiens Top-Ranking bei Vertragssicherheit andeutet. Diese Faktoren spiegeln Georgiens wirtschaftliche Freiheit wider und erklären, warum viele Auswanderer hier ihr Business ansiedeln.
Vorteile einer LLC: Eine LLC in Georgien bietet insbesondere steuerliche Anreize. Seit 2017 gilt das „Estnische Modell“ der Gewinnbesteuerung: Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden erst besteuert, wenn sie ausgeschüttet werden. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15% auf ausgeschüttete Dividenden (Banken/Finanzsektor 20%). Reinvestierte oder einbehaltene Gewinne hingegen sind steuerfrei. Dadurch kann ein Unternehmen wachsen, ohne jährlich durch Steuerabflüsse gebremst zu werden – ein enormer Liquiditätsvorteil. Zusätzlich sind Dividenden an ausländische Anteilseigner meist von Quellensteuer befreit (bzw. durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert). Die LLC beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, was das persönliche Risiko minimiert – ein Plus gegenüber einer Einzelregistrierung. Gründungsverfahren: Die Registrierung erfolgt beim Nationalen Handelsregister; mit Personalausweis/Reisepass und Firmensitz (ggf. gemietetes virtuelles Büro) kann ein Ausländer in wenigen Tagen eine LLC eintragen lassen. Elektronische Behördendienste ermöglichen zudem einfache Steueranmeldung, Umsatzsteuer-ID usw. Die laufende Buchhaltung ist schlank gehalten, die Gewinnsteuer wird erst fällig, wenn man Profite entnimmt. Zusammengefasst: Eine georgische LLC eignet sich für größere oder wachsende Geschäfte, die von Gewinnthesaurierung und Haftungsschutz profitieren möchten. Sie ist Teil einer internationalen Standortstrategie z.B. als operative Basis in einem unternehmensfreundlichen Umfeld (analog Flag-Theorie: Business Base in Georgien).
Individual Entrepreneur (Einzelunternehmer) und 1%-Steuerregel: Für Solo-Unternehmer und Freiberufler bietet Georgien eine einmalig günstige Regelung. Man kann sich als „Individual Entrepreneur“ (IE) registrieren lassen – das ist keine juristische Person, sondern eine Gewerbeanmeldung auf den eigenen Namen. Damit einher geht die Möglichkeit, den Status eines „Kleinunternehmers“ (Small Business) zu beantragen. Qualifiziert sind Einzelunternehmer mit Jahresumsatz < 500.000 GEL (~165.000 USD), , die eigene Rechnung (keine Angestellten in Scheinselbstständigkeit) arbeiten und nicht in verbotenen Branchen (z.B. Finanzwesen, Beratungswesen, Rechts- und Medizinberufe sind ausgeschlossen). Wird der Status gewährt, beträgt die Einkommensteuer auf alle Umsätze nur 1% – und zwar auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn! Bei Überschreiten der 500.000 GEL wird für den darüber hinausgehenden Betrag im selben Jahr 3% Steuer fällig; bei zwei aufeinanderfolgenden Überschreitungen verliert man den Status künftig. Aber selbst dann zahlt man nur den normalen Satz von 20% auf den Gewinn, und es steht frei, in eine LLC umzuwandeln. Für Kleinstunternehmer unter 30.000 GEL Jahresumsatz existiert sogar ein „Micro Business“-Status mit 0% Steuer – jedoch ohne Mitarbeiter und mit weiteren Einschränkungen.
Praxis und Nutzen der 1%-Regel: Die Small Business Besteuerung ist ideal für digitale Nomaden, Freelancer und kleine Online-Unternehmen. Beispielsweise kann ein IT-Berater oder Affiliate-Marketer seine weltweiten Einnahmen in Georgien mit 1% besteuern – de facto nahezu steuerfrei leben. Wichtig: Man muss dazu als IE registriert sein und aktiv den Status beim Finanzamt beantragen; die 1% gelten erst ab dem Folgemonat der Bewilligung. Ausländer können diesen Status auch ohne georgische Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz beantragen. Die Anmeldung erfolgt meist persönlich vor Ort (mit Pass und örtlicher Adresse), doch der Prozess ist unbürokratisch. Viele Expats in Tiflis haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht – die Regierung schuf sie gezielt, um Selbständige anzuziehen und den Unternehmer-Geist zu fördern. Der philosophische Kern: Extrem niedrige Steuern belassen Kapital bei den Schaffenden, was Investitionen und Konsum antreibt. Einschränkungen: Zu den ausgeschlossenen Tätigkeiten zählen u.a. Beratungsleistungen aller Art, Rechts- und Buchhaltungsdienste, medizinische und finanzielle Dienste – der Gesetzgeber wollte Missbrauch bspw. durch internationale Beratungsfirmen verhindern. Für die meisten digitalen Berufe (Programmierer, Designer, Online-Marketing etc.) ist der Status jedoch verfügbar. Man darf als Kleinunternehmer sogar Mitarbeiter beschäftigen (Steuerabzug auf deren Gehalt, und bei sehr geringem Umsatz < 50k GEL entfällt in bestimmten Fällen die eigene 1%-Pflicht temporär). Fazit: Die IE-Struktur mit 1%-Steuer ist ein mächtiges Werkzeug, um legal fast steuerfrei zu unternehmen. Sie birgt aber persönliche Haftung – wer größere Risiken oder Kredite aufnimmt, nutzt besser eine LLC. Oft wird auch beides kombiniert: Eine LLC für bestimmte Geschäfte und eine IE für persönliche Freelance-Einnahmen. Georgiens System erlaubt diese Flexibilität und macht das Land zum attraktiven Baustein einer internationalen Steuerstrategie.
3. Akzeptanz und Regulierung von Kryptowährungen in Georgien
Krypto-freundliches Umfeld: Georgien hat sich in den letzten Jahren einen Namen als Krypto-Paradies gemacht. Dank günstiger Strompreise (Wasserkraft) und lockerer Regulierung entwickelte sich das kleine Land zu einem globalen Mining-Hub. Tatsächlich war Georgien zeitweise das Land mit der zweitgrößten Kryptowährungs-Mining-Industrie der Welt – nur übertroffen von China. Diese erstaunliche Statistik (NPR 2018) zeigt, wie früh Georgien die Chancen von Bitcoin & Co. erkannte. Große Mining-Unternehmen wie BitFury betrieben in Georgien riesige Rechenzentren; zugleich sprossen in Weinregionen wie Kachetien unzählige kleine Mining-Farmen aus dem Boden. Die Regierung unterstützte dies indirekt durch niedrige Industrie-Stromtarife und begrüßte die Technologie: So war Georgien 2017 das erste Land, das staatliche Grundbuch-Einträge via Blockchain verifizierte – über 100.000 Immobilien wurden auf der Bitcoin-Blockchain abgesichert. Dieses Pilotprojekt mit BitFury belegt den innovationsfreudigen Ansatz der Behörden.
Rechtlicher Status von Kryptowährungen: Der Besitz, Kauf und Tausch von Kryptowährungen ist in Georgien legal. Krypto-Assets werden als „virtuelle Güter“ betrachtet, nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Im Alltag darf ausschließlich der Georgische Lari (GEL) für Transaktionen verwendet werden, was nun auch explizit gesetzlich festgeschrieben ist. Man kann also nicht direkt im Supermarkt mit Bitcoin zahlen – Händler müssen Preise in Lari ausweisen. Allerdings sind Zahlungen mit Krypto indirekt möglich: Über registrierte Krypto-Dienstleister (VASPs) kann ein Käufer Kryptowährungen übergeben, die der Dienstleister in Echtzeit in Fiat-Geld umtauscht und dem Verkäufer in Lari auszahlt. Damit wird Krypto faktisch als Zahlungsmittel nutzbar, ohne den Status des Lari zu verletzen. Akzeptanz: In Städten wie Tiflis und Batumi gibt es Bitcoin-Automaten und einige Immobilientransaktionen wurden bereits in BTC abgewickelt (der Kaufpreis wurde via Krypto-Börse in Lari umgewandelt). Die allgemeine Bevölkerung ist Krypto-affin – Schätzungen zufolge besitzen viele Georgier (vor allem jüngere) Krypto als Investment. Die Nationalbank Georgiens erforscht sogar einen „Digital Lari“ (CBDC) und hat 2023 Ripple als Technologiepartner für ein Pilotprojekt ausgewählt, um die lokale Wirtschaft zu digitalisieren. Dies unterstreicht Georgiens positives Verhältnis zu Blockchain und digitalen Währungen.
Steuerliche Behandlung von Krypto: Einer der größten Anreize für Krypto-Investoren ist Georgiens Steuersituation. Krypto-Trading-Gewinne von Privatpersonen sind faktisch steuerfrei. Anders als viele Länder erhebt Georgien keine Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus dem Handel mit virtuellen Assets. Dies bedeutet: Kauft ein georgischer Steuerresident Bitcoin günstig ein und verkauft teurer, fällt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer an – solange es private Vermögensverwaltung bleibt. Dadurch haben sich auch viele ausländische Krypto-Millionäre in Tiflis niedergelassen oder zumindest ihre steuerliche Basis nach Georgien verlagert. Mining: Erträge aus Krypto-Mining könnten als gewerbliche Einkünfte gelten, würden dann aber unter die 1%-Kleinunternehmerregel fallen, sofern man als Einzelunternehmer minert. Für Unternehmen gibt es in der neu geschaffenen „Virtual Zone“-Lizenz sogar 0% Körperschaftsteuer auf exportierte IT-Dienstleistungen, was einige Mining-Firmen nutzen (Mining wird als Produktion digitaler Güter interpretiert). Diese Details zeigen: Der Staat versucht, Krypto-Aktivität mit minimaler Steuerbelastung zu fördern, um Investitionen und Talente anzuziehen.
Regulierung und Lizenzen: Lange Zeit gab es keine spezifischen Krypto-Gesetze. Dies ändert sich nun schrittweise, vor allem um internationalen Standards zu genügen. Zum 1. Januar 2023 trat ein Gesetz in Kraft, das Virtual Asset Service Provider (VASP) definiert und regelt. Unternehmen, die für Dritte mit Kryptowerten handeln, tauschen oder verwahren (also Börsen, Broker, Wallet-Provider), müssen sich bei der Nationalbank Georgiens registrieren. Die Registrierung erfordert u.a. die Erfüllung von Sorgfaltspflichten zur Geldwäscheprävention (VASPs gelten als „Accountable Persons“ nach dem Anti-Money-Laundering-Gesetz). Konkret müssen VASPs die sogenannte Travel Rule umsetzen: Bei Transfers von Krypto sind Absender-/Empfängerdaten zu erheben und mitzusenden, um die Nachverfolgung zu ermöglichen. Die Nationalbank (NBG) ist Aufsichtsbehörde und erlässt Kriterien und ggf. Sanktionen. Eine Lizenzgebühr von 5.000 GEL ist vorgesehen. Bestandsunternehmen haben bis Juli 2024 Zeit, sich zu registrieren. Für normale Nutzer ändert dies wenig – sie können weiterhin frei Kryptos besitzen und handeln. Die neuen Regeln zielen primär darauf, Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu erschweren, ohne den Sektor abzuwürgen. Georgien schafft damit einen Rechtsrahmen, der mit den FATF-Empfehlungen konform geht, aber dennoch attraktiv bleibt. So äußerte ein Regierungsvertreter sinngemäß: Wir wollen innovatives Unternehmertum ermöglichen, aber in geordneten Bahnen. Insgesamt bleibt Georgien für Krypto-Entrepreneure eines der steuerlich günstigsten und offensten Länder weltweit – nun eben mit etwas formaler Aufsicht.
4. Immobilienmarkt in Georgien – rechtliche Rahmenbedingungen, Preise, Steuern und Nachfrage
Rechtlicher Rahmen und Eigentumsrechte: Ausländische Investoren genießen in Georgien nahezu dieselben Rechte wie Einheimische, wenn es um Immobilienerwerb geht. Ausländer dürfen Immobilien in Georgien frei kaufen und besitzen – egal ob Wohnung, Haus oder Gewerbeobjekt. Ein wichtiger Anreiz: Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen oder Zusatzauflagen (wie z.B. in der Schweiz oder Thailand). Einzige Ausnahme betrifft landwirtschaftliche Flächen: Ausländer können keine Agrargrundstücke erwerben, um heimische Agrarressourcen zu schützen. Für gewöhnliche Baugrundstücke oder Wohnungen gilt diese Einschränkung nicht. Kaufverträge werden notariell beurkundet und im Grundbuch (Public Registry) eingetragen. Georgiens Grundbuch ist digital effizient – Eigentumsübertragungen sind mit minimalen Behördenwegen verbunden. Laut Weltbank benötigt man nur einen einzigen Schritt, um Eigentum zu registrieren, was Georgien global auf Platz 1 (gleichauf mit Norwegen) in dieser Kategorie bringt. Diese Transparenz fördert Vertrauen bei internationalen Käufern. Zudem hat Georgien, wie erwähnt, als erstes Land Blockchain-Technologie im Grundbuch eingesetzt, um Manipulationssicherheit zu gewährleisten. Ausländisches Eigentum ist rechtlich geschützt; im Streitfall stehen ausländischen Investoren Schiedsgerichte und im Extremfall Investitionsschutzabkommen zur Verfügung. Insgesamt bietet der Rechtsrahmen somit hohe Sicherheit und geringe Bürokratie für Immobilienkäufe.
Preisentwicklung und Marktchancen: Der georgische Immobilienmarkt hat in den letzten Jahren einen Boom erlebt. Preise für Wohnraum sind deutlich gestiegen, ausgehend von niedrigem Niveau. 2022 legten die landesweiten Wohnungspreise um ca. 14% zu, 2023 noch einmal um 12-13% im Schnitt– trotz Inflation immer noch ~12% real. In der Hauptstadt Tiflis variieren die Zuwächse nach Stadtteil: 2023 verzeichneten aufstrebende Bezirke wie Isani +22%, Gldani +20%, während etablierte Viertel wie Vake +16,6% und Saburtalo +13% wuchsen. Preisniveau: Absolut sind Immobilien weiterhin erschwinglich verglichen mit westlichen Städten. Selbst im teuersten Viertel Mtatsminda (Tiflis) lag 2023 der Durchschnittspreis für Wohnungen bei etwa 5.528 GEL/m², das sind ca. 2.063 USD/m². In guten Mittelklasse-Lagen (Vake, Saburtalo) bewegen sich Wohnungen um 1.200–1.800 USD/m². Einfachere Randbezirke liegen teils unter 1.000 USD/m².In Batumi, der zweitgrößten Stadt am Schwarzen Meer, sind die Preise ähnlich oder etwas niedriger (viele Neubau-Apartments für Feriennutzung gibt es dort). Zum Vergleich: In mitteleuropäischen Hauptstädten zahlt man leicht das Drei- bis Fünffache pro m². Georgien bietet also noch hohes Wertsteigerungspotential. Ein Treiber der letzten zwei Jahre war der Zustrom von Russland und Belarus: Ab 2022 kamen zehntausende Menschen (IT-Fachkräfte, Auswanderer) nach Georgien, um dem Krieg und Regime zu entgehen. Diese unerwartete Migrantenwelle führte zu beispielloser Nachfrage auf dem Immobilienmarkt – Mieten und Preise „erreichten nie dagewesene Höhen“ Wohnungen in Tiflis waren zeitweise knapp; Bauprojekte schossen aus dem Boden. Inzwischen, im Laufe von 2023/24, hat sich die Lage etwas beruhigt, da ein Teil der Zugezogenen weitergewandert ist. Aktuell 2024/25 konsolidiert sich der Markt auf hohem Niveau. Die Preissteigerungen flachen ab, aber das Interesse internationaler Käufer bleibt hoch, insbesondere wegen Georgiens Investitions- und Steuervorteilen.
Mietrenditen und steuerliche Vorteile für Vermieter: Für Investoren attraktiv sind die hohen Mietrenditen. Durch die gestiegene Nachfrage 2022/23 schnellten auch die Mieten in die Höhe – in Tiflis zeitweise doppelt so hoch wie 2021. Ende 2023 lag der Durchschnitt für Wohnungs-Mieten bei rund 10,7 USD/m² im Monat. Bei Kaufpreisen um 1.000 USD/m² ergab sich so brutto rund 10–12% Jahresrendite. Im ersten Quartal 2024 sank die Durchschnittsmiete zwar etwas (viele Russen reisten ab), doch die Brutto-Mietrendite liegt weiterhin bei soliden 7,85% – sehr attraktiv im internationalen Vergleich. Zum Beispiel kostet eine 50 m² Wohnung in Tiflis-Zentrum ~50.000 USD und lässt sich für ~500 USD monatlich vermieten. In Batumi sind die Renditen ähnlich, wobei dort saisonale Schwankungen (Sommerferiengäste) eine Rolle spielen. Steuern begünstigen Vermieter zusätzlich: Privatpersonen können Mieteinnahmen mit einem pauschalen Satz von 5% versteuern (anstelle der regulären 20%). Voraussetzung ist, dass man sich als Vermieter beim Finanzamt registriert. Diese Flat Tax von 5% gilt sowohl wenn der Mieter eine Privatperson ist, als auch bei Firmenmietern. Das heißt, von 500 USD Monatsmiete müssten nur 25 USD an Steuern abgeführt werden – ein äußerst geringer Anteil. Zudem fallen keine weiteren lokalen Abgaben an (anders als z.B. in den USA, wo oft noch County Taxes oder Ähnliches erhoben werden). Die Grundsteuer in Georgien ist ebenfalls niedrig: Sie beträgt maximal 1% des Immobilienwertes pro Jahr und greift bei Privatpersonen nur oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Selbst große Wohnungen in besten Lagen verursachen meist weniger als 200 USD Grundsteuer jährlich – viele Eigentümer zahlen gar nichts, insbesondere wenn die Immobilie selbst bewohnt wird (steuerfrei bis ca. 100.000 GEL Wert, je nach Einkommen). Transaktionskosten: Der Immobilienkauf wird durch minimale Nebenkosten begünstigt. Es gibt keine klassische Grunderwerbsteuer. Die Notar- und Registrierungsgebühren sind fix und sehr niedrig (teils unter 0,5% vom Kaufpreis). Laut Weltbank betragen alle Kosten für eine Eigentumsübertragung im Schnitt nur 2,7% des Immobilienwerts, deutlich weniger als in OECD-Ländern (Ø 4,2%). Diese 2,7% enthalten bereits etwaige Maklerprovisionen und Notarkosten. Somit bleibt von der Bruttorendite netto viel übrig – ideal für Investoren, die Cashflow suchen.
Nachfrage und Ausblick: Der georgische Immobilienmarkt wird von mehreren Faktoren getragen: (1) Wirtschaftswachstum und Urbanisierung: Tiflis als Hauptstadt wächst, viele junge Georgier ziehen vom Land in die Stadt, was Wohnraum nachgefragt hält. (2) Internationale Käufer: Unternehmer und Auswanderer aus aller Welt (Europa, Nahost, GUS-Raum) entdecken Georgien als Standort mit politischer Stabilität, einfacher Aufenthaltsregelung und eben Immobilienchancen. (3) Investitions-Anreize: Die Regierung fördert Investoren u.a. durch Aufenthaltsgenehmigungen bei Immobilienkauf. Schon ein Investment von 100.000 USD qualifiziert für eine temporäre Ein-Jahres-Aufenthaltserlaubnis (verlängerbar). Ab 300.000 USD gibt es sogar eine unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis (sog. Investoren-“Golden Visa”). Diese Programme steigern die Nachfrage nach höherwertigen Objekten, da Käufer neben Kapitalanlage auch einen „Zweitwohnsitz“ erhalten – ein wichtiges Element der Flaggen-Strategie für Vermögende (Residency-Flag in Georgien). (4) Tourismus und Kurzzeitmiete: Georgien boomt als Reiseziel; die Touristenankünfte steigen (vor 2020 zweistelliges Wachstum). In Städten wie Batumi und auch Tiflis investieren viele in Apartments zur kurzzeitigen Vermietung via Airbnb, was profitable sein kann, solange Tourismus und Expats strömen. Zukunftspotenzial: Sollte Georgien EU-Beitrittskandidat werden (ein strategisches Fernziel), dürften massive ausländische Investitionen folgen, was Werte weiter steigern könnte. Schon jetzt wird Georgien vom Heritage-Foundation Index als relativ freies und sich reformierendes Land eingestuft, was Anlegervertrauen schafft. Risiken liegen vor allem in möglicher Überhitzung oder geopolitischen Spannungen – derzeit jedoch zeigt sich der Markt robust und liquider als früher. Für Diversifikations-Strategen bietet Georgien in Summe günstige Immobilien mit hohem Rendite-Steuer-Vorteil in einem aufstrebenden Markt – eine seltene Kombination.
5. Auswanderung nach Georgien – Wohnsitz, Aufenthaltsgenehmigungen, Steueransässigkeit und Vorteile des Steuersystems
Offene Tür für Auswanderer: Georgien hat in den letzten Jahren aktiv um digitale Nomaden, Unternehmer und Investoren geworben. Die Aufenthaltspolitik ist außergewöhnlich liberal. Staatsangehörige von über 90 Ländern – darunter Deutschland, Österreich, Schweiz – können visa-frei für bis zu 365 Tage ins Land einreisen. Ein deutscher Unternehmer kann also faktisch ein Jahr in Georgien leben, ohne irgendein Visum oder eine Anmeldung zu benötigen. Diese 360-Tage-Grenze (einzigartig, da die meisten Länder max. 90 Tage erlauben) lässt sich durch eine kurze Ausreise sogar wieder auf Null setzen – ein einmaliges Aus- und Wiedereinreisen gewährt erneut bis zu 365 Tage. Damit ist Georgien prädestiniert für digitale Nomaden, die flexibel bleiben wollen. Viele Remote Worker nutzen dieses System und pendeln ggf. kurz nach Armenien oder die Türkei, um ihr Jahr zu verlängern. Dies gibt Auswanderungsinteressierten die Chance, Georgien unverbindlich zu testen, bevor man formell umsiedelt.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen: Wer längerfristig in Georgien bleiben oder formell resident sein möchte, kann eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen. Es gibt mehrere Wege:
- Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis durch Immobilienkauf: Investiert man mindestens $100.000 in georgisches Immobilieneigentum, erhält man eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung, die beliebig verlängerbar ist, solange man Eigentümer bleibt. Dieses Modell ist besonders populär – sogenanntes „Residency by Investment“. Es erfordert lediglich den Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug); ein Wohnsitz vor Ort oder Sprachkenntnisse sind nicht nötig. Viele Investoren erwerben daher gezielt eine Wohnung, um neben Rendite auch das Aufenthaltsrecht zu sichern. Für Permanent Residence (Daueraufenthalt) sind höhere Summen nötig: Ab $300.000 Investment (sei es in Immobilien oder Business) kann man sofort eine unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis erhalten. Diese „Permanent Investor Residence“ ist besonders für vermögendere Personen attraktiv, da man nicht jährlich verlängern muss. Allerdings ist die $300k-Regel streng – es muss eine einzelne Investition sein, Splitting zählt nicht, und der Wert muss durch amtliche Schätzung bestätigt werden.
- Aufenthaltserlaubnis durch Firmengründung oder Arbeit: Wer in Georgien ein Unternehmen gründet oder einen lokalen Arbeitsvertrag erhält, kann ebenfalls eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für Unternehmer („Investment residence“) war früher ein Nachweis von ~30.000 GEL Jahresumsatz ausreichend; aktuell prüft die Migrationsbehörde individuelle Fälle. In der Praxis bekommen Ausländer, die z.B. eine georgische LLC betreiben und lokale Mitarbeiter einstellen oder Steuern zahlen, meist problemlos eine 1- bis 5-Jahres-Aufenthaltserlaubnis. Für Angestellte reicht oft ein Schreiben des georgischen Arbeitgebers. Aufgrund der ohnehin langen visumfreien Zeit wird dieser Weg aber seltener von EU-Bürgern genutzt – viele gründen lieber als Selbständige und leben ohne formale Permit (was legal möglich ist). Nichtsdestotrotz kann eine solche Aufenthaltserlaubnis Vorteile bringen, etwa um offiziell einen Adressnachweis zu haben oder um sich im Land voll zu integrieren (Bankkonto, Kfz-Halter etc. gehen aber auch ohne).
- Daueraufenthalt durch lange Aufenthaltsdauer: Wer 6 Jahre ununterbrochen mit temporären Permits in Georgien war, kann auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Ebenso können Personen mit georgischem Ehepartner oder georgischen Vorfahren Sonderwege nutzen (Familienzusammenführung). Georgien hat ferner einen relativ kulanten Weg zur Staatsbürgerschaft nach meist 10 Jahren Aufenthalt (inkl. Sprachprüfung etc.), was aber Sonderfall ist.
Zusammengefasst ist es ungewöhnlich einfach, in Georgien legal zu leben – sei es ohne jede Bürokratie (bis 1 Jahr) oder via vielfältiger Permit-Optionen. Das spiegelt Georgiens Philosophie wider, talentierte und kapitalstarke Ausländer ins Land zu holen.
Steuerliche Ansässigkeit (Tax Residency): Für Auswanderer besonders interessant sind die Steuerregeln Georgiens. Das Land hat ein territoriales Steuersystem für Privatpersonen: Steuerresidenten Georgiens werden nur auf in Georgien erzielte Einkommen besteuert, nicht auf ausländische Einkünfte. Dieses Prinzip klingt nach einem Paradies für alle mit Auslandseinkünften – doch es gibt Feinheiten. Wann wird man Steuerresident? Automatisch, wenn man sich innerhalb von 12 Monaten an 183 Tagen in Georgien aufhält. Alternativ bietet Georgien ein High Net Worth Individual (HNWI) Programm: Vermögende können sich auf Antrag als Steuerresident einstufen lassen, ohne 183 Tage vor Ort zu sein (dafür sind Nachweise wie 25.000 USD Jahreseinkommen oder 3 Mio. GEL Vermögen nötig). In beiden Fällen erhält man vom Finanzamt eine offizielle Steueransässigkeitsbescheinigung, was für den Wohnsitzwechsel aus Deutschland relevant ist (diese Bescheinigung überzeugt deutsche Finanzämter, dass man nun in Georgien ansässig ist).
Vorteile des georgischen Steuersystems für Residenten: Als georgischer Steuerinländer genießt man sehr niedrige Steuern. Der reguläre Einkommensteuersatz beträgt pauschal 20% (Flat Tax). Doch wie erwähnt: Ausländische Einkünfte sind steuerfrei. Dazu zählen passive Einnahmen wie Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne oder Miete aus Ausland. Auch aktive Einkünfte können steuerfrei sein, falls sie vollständig außerhalb Georgiens erwirtschaftet wurden. Hier liegt allerdings der Haken: Verdient ein Steuerresident Geld, während er in Georgien körperlich anwesend ist, betrachtet das Gesetz diese Einkünfte meist als georgisch – selbst wenn der Auftraggeber im Ausland sitzt. Beispiel: Ein deutscher Webdesigner lebt in Tiflis und arbeitet remote für deutsche Kunden. Obwohl das Geld aus Deutschland kommt, erbringt er die Dienstleistung in Georgien; daher ist das Einkommen in Georgien steuerpflichtig (20%). Viele Expats übersehen diese Klausel und glauben, ihr Auslandseinkommen bliebe steuerfrei – ein Irrtum. Lösung: Man kann sein Gewerbe als Individual Entrepreneur anmelden und den 1%-Steuersatz nutzen, sodass auf diese „georgischen“ Remote-Einkünfte faktisch nur 1% Steuer anfallen. Tut man das nicht, wären 20% fällig. Passive Auslandsgewinne hingegen, z.B. ein Berliner, der nach Georgien zieht und von dort nur von seinem deutschen Vermietungs-Einkommen und Dividenden lebt, zahlt darauf in Georgien 0% Steuer – das echte Territorialprinzip. Damit lassen sich Investment-Einkommen steuerfrei vereinnahmen, solange sie nicht aus Georgien stammen. Darüber hinaus kennt Georgien keine Vermögensteuer, Erbschaft- oder Schenkungsteuer für Privatpersonen – ein immenser Vorteil für die langfristige Vermögensplanung (im deutschen Vergleich entfallen potenzielle Erbschaftsteuern). Auch Sozialabgaben gibt es in Georgien für Selbständige nicht; Arbeitgeber zahlen für Angestellte geringe Sozialbeiträge (2%) – doch als Auswanderer kann man sich z.B. privat versichern, ohne in Georgien Abgaben zu leisten.
Strategische Vorteile und Beispiel: Ein deutschsprachiger Unternehmer könnte sich in Georgien niederlassen, sein Online-Business als Individual Entrepreneur anmelden und so seine aktiven Einkünfte mit 1% versteuern. Gleichzeitig bleiben Kapitalerträge aus dem Ausland unversteuert. Er genießt somit nahezu steuerliche Freiheit, während er legal in einem respektierten Steuersystem bleibt. Georgien wird in internationalen Rankings denn auch für diese Kombination gelobt: „Offene Marktpolitik bei niedrigen Steuersätzen“ trägt zu einer resilienten Wirtschaft bei. Im Index of Economic Freedom 2024 rangiert Georgien weltweit auf Platz 32 (19. in Europa) und übertrifft damit alle Nachbarländer – ein Indikator für sein fortschrittliches Wirtschaftsmodell. Besonders hervorgehoben werden die hohe regulatorische Effizienz und liberale Handels- und Investitionspolitik.
Lebensqualität und philosophischer Ausblick: Über die harten Fakten hinaus punktet Georgien mit Lebensfreude und Freiheit im Alltag. Tiflis bietet ein pulsierendes Stadtleben, zugleich historische Kultur und warme Gastfreundschaft. Die Kosten sind moderat – Georgien hat eine der niedrigsten Lebenshaltungskosten Europas. Ein westlicher Auswanderer kann hier mit Bruchteil der früheren Kosten leben und ggf. luxuriöser wohnen. Die Kriminalitätsrate ist gering (Numbeo Safety Index: Platz 16 weltweit), politisch ist das Land stabil und pro-geschäftlich. Die Regierung verfolgt konsequent das Ziel, Freiheit und Wohlstand zu vereinen, wie der Premier anmerkte: Es geht nicht nur um Steuererleichterungen, sondern darum, ein Umfeld zu schaffen, in dem Freiheit, Wohlstand und Lebensqualität im Einklang stehen. Diese Haltung deckt sich mit der Flag-Theorie vieler Expats: Georgien eignet sich ideal als Wohnsitz-Flagge (Residence) und Geschäfts-Flagge zugleich. Man kann hier seinen Lebensmittelpunkt aufbauen, steuerlich entlastet sein und trotzdem global tätig bleiben.
Fazit: Georgien hat sich in kürzester Zeit vom postsowjetischen Staat zu einem Hotspot für Unternehmer und Auswanderer entwickelt. Wirtschaftliche Freiheit wird großgeschrieben – vom einfachen Bankkonto für Nicht-Residenten, über unternehmensfreundliche Gründungsbedingungen, bis hin zur kryptoaffinen Regulierung und einem grundlegend investorenfreundlichen Klima. Steuerlich eröffnet das Land legale Wege, Einkünfte extrem niedrig zu besteuern oder ganz freizustellen, was gerade für digital tätige Selbständige revolutionär ist. Für deutschsprachige Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren bedeutet eine internationale Standortstrategie mit Georgien die Chance, Pflichten und Freiheiten neu auszubalancieren: Weg von überbordender Steuerlast und Bürokratie, hin zu „mehr Freiheit, Wohlstand und Lebensqualität“ in einem Land, das Altes und Neues verbindet. Georgien ist kein anonymes Steuerparadies, aber ein realer Ort, um Träume von Unabhängigkeit wahr zu machen – pragmatisch, rechtssicher und zukunftsorientiert. Die Flagge mit dem roten Kreuz steht so für viele inzwischen sinnbildlich für einen klaren Neuanfang in größerer persönlicher und ökonomischer Freiheit.